Weiße, graue und schwarze Flecken in Gebieten – was ist das?
Muss hier im schlimmsten Fall die Putzkolonne anrücken?
Nein, es muss nicht geputzt werden. Vielmehr handelt es sich hierbei um ein Vokabular, welches die Situation der Internetversorgung in Gebieten beschreibt. Dabei unterscheidet man in „verfügbare“ oder „gar keine“ Bandbreiten.
Gebiete, die keinen Netzausbau haben und auch in Zukunft nicht damit versorgt werden, werden als weiße Flecken bezeichnet. Damit die Fleckenmisere bereinigt wird, ist es ein Kernziel der Bundesregierung, gigabitfähige Internetverbindungen für alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland zu schaffen. Hierzu gibt es vom Bund Fördertöpfe, die für Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gedacht sind. Bezüglich der staatlichen Förderung ist die Definition der zu Verfügung stehenden Bandbreiten erweitert worden. Liegt die Internetversorgung unter 30 Mbit/s spricht man ebenfalls von weißen Flecken, die förderungswürdig sind.
Wenn die Internetversorgung zwischen 30 Mbit/s und ≤ 100 Mbit/s ist, spricht man von sog. grauen Flecken – auch diese sind mittlerweile förderfähig.
Bleiben noch die schwarze Flecken. Sie beinhalten ausreichend breitbandiges Internet, weshalb hier keine staatliche Beihilfe mehr gewährt wird.
Die Bandbreitenerhöhungen der TK-Betreiber*innen werden jedoch nicht nur durch Glasfaserausbau realisiert, da Glasfasernetze viel Geld kosten, die sich am Ende rechnen müssen.
Was sind die Alternativen?
Statt neue Glasfasernetze zu bauen, werden bestehende Netze von TK-Betreiber*innen an das Limit gebracht. Moderne DSL-Technik (V-Vectoring) schafft bis zu 250 Mbit/s im Download und 50 Mbit/s im Upload. Kabelanbieter*innen können auch jetzt schon 1 Gbit/s Download-Geschwindigkeit und 50 Mbit/s im Upload ins Haus liefern. Fazit: Statt mit Glasfaser für die Zukunft auszubauen, wird zuerst die volle Kapazität des bestehenden Netzes ausgeschöpft. Diese Variante gefällt nicht jedem/jeder und ist auch nicht immer zielführend, sodass Gemeinden die Entscheidung treffen einen anderen Weg zu gehen, nämlich den Ausbau eines Glasfasernetzes.
Wie kommt eine Gemeinde zu einem Glasfasernetz, das sogar noch gefördert wird?
Ein Beispiel: Eine Gemeinde stellt ihr Gewerbegebiet in den Fokus. Die Mindestbandbreiten von 30 Mbit/s werden nicht erreicht. Aufgrund der unter 30 Mbit/s-Regelung (weiße Flecken) hat die Gemeinde einen Anspruch auf eine Förderung. Im ersten Schritt startet die Gemeinde ein sog. Markterkundungsverfahren. In diesem Verfahren werden bestehende Betreiber*innen aufgefordert, die aktuellen Up- und Downloadraten der Teilnehmenden sowie deren Ausbaupläne für die nächsten 3 Jahre darzulegen. Mit dem Verfahren haben ebenfalls weitere Unternehmen die Möglichkeit ihr Interesse an der Breitbanderschließung zu bekunden. Am Ende ist das Ziel eine*n Betreiber*in ausfindig zu machen, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung sicherstellt sowie die Lage der staatlichen Förderung zu ermitteln.
Das Ergebnis der Markterkundung könnte sein: Ja, der/die momentane Betreiber*in plant die Bandbreiten zu erhöhen, sodass die „weißen und grauen Flecken“ verschwinden. In diesem Fall entfällt die Förderung. Oder: Nein, der/die Betreiber*in beabsichtigt keine Bandbreitenerhöhung. In diesem Fall greifen die Fördertöpfe. Der nächste Schritt ist nun, dass die Gemeinde eine öffentliche Ausschreibung durchführt, die als Ergebnis ein zu betreibendes Glasfasernetz zum Ziel hat. Gefördert werden zwei unterschiedliche Fördermodelle, zu einem das Betreibendenmodell, zum anderen das Schließen von Deckungslücken. Das Betreibendenmodell versetzt Kommunen in die Lage, eigene Netzinfrastrukturen wie z. B. Glasfaserstrecken zu bauen und an die Netzbetreiber*innen zu verpachten.
Bei Wirtschaftlichkeitslücken schließt die Kommune die finanzielle Lücke eines/einer privaten Netzbetreibenden, der/die in einem wirtschaftlich unattraktiven Gebiet ein Breitbandnetz errichtet. Mit 50 bis 70 Prozent der Kosten können die Fördermodelle finanziert werden. Hinzu kommen Förderungen von Beratungs- und Planungsleistungen von bis zu 100 Prozent. Die Projektträger*innen „atene KOM und PwC“ (unterteilt nach Bundesländern) unterstützen hierbei die gestellten Förderanträge.